- Prozeßbevollmächtigte
- прил.
1) общ. уполномоченный по ведению судебного процесса2) юр. лицо, уполномоченное на участие в процессе (напр., адвокат)
Универсальный немецко-русский словарь. Академик.ру. 2011.
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Prozeßvollmacht — heißt die Vollmacht, durch die jemand zur Durchführung eines Rechtsstreites namens einer Partei ermächtigt wird, ferner die jene Machtbefugnis übertragende Urkunde. Nach der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 80 ff.) hat der Prozeßbevollmächtigte (s … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Eccĭus — Eccĭus, Max Ernst, Jurist, geb. 21. März 1835 in Frankfurt a. O., studierte in Bonn, Heidelberg und Berlin, trat in den preußischen Justizdienst, wurde Hilfsarbeiter im Justizministerium, als welcher er 1873 die Motive des deutschen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbegerichte — sind besondere gesetzlich organisierte Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten zwischen gewerblichen Arbeitgebern und ihren Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag über die daraus erwachsenen Forderungen und Verbindlichkeiten … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kaufmannsgerichte — Kaufmannsgerichte, staatliche, im Namen des Landesfürsten Recht sprechende Gerichte, die zur Entscheidung von Streitigkeiten aus dem Dienst oder Lehrverhältnis zwischen Kaufleuten einerseits und ihren Handlungsgehilfen oder Handlungslehrlingen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Prozeßbevollmächtigter — heißt nach dem Sprachgebrauch der deutschen Zivilprozeßordnung (§ 78 ff.) der von einer Partei in einem bürgerlichen Rechtsstreit mit ihrer Vertretung Beauftragte. Im Anwaltsprozeß (s. d.) muß dies ein bei dem Prozeßgericht zugelassener… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Rechtsanwalt — (Advokat, Anwalt, Fürsprecher, Rechtsbeistand, Sachwalter), ein Rechtgelehrter, der zur Besorgung von Rechtsangelegenheiten vor den zuständigen Behörden staatlich ermächtigt ist. Die Bezeichnung R. findet sich zum erstenmal in der bayrischen… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gewerbegerichte — Gewerbegerichte, besondere gesetzliche Gerichte zur Entscheidung von Rechtsstreitigkeiten, die sich zwischen gewerblichen Arbeitgebern und Arbeitern aus dem abgeschlossenen Arbeitsvertrag ergeben [1]. Streitigkeiten dieser Art eignen sich weniger … Lexikon der gesamten Technik